HERZSCHLAG MARKETING GMBH, Austria
Tel: +43 664 3267304
AGBS HERZSCHLAG MARKETING GMBH
Geschäftsbedingungen
Es gelten nachstehend Geschäftsbedingungen, veröffentlicht auch unter www.herzschlag.at. Die Herzschlag Marketing GmbH stellt der oben genannten Institution unentgeltlich einen Defibrillator, montiert auf einer Tafel mit Inseraten zur Verfügung. Die Aufstellung erfolgt an gut sichtbarer Stelle. Sie garantiert eine Mindestlaufzeit des Inserats ab Aufstellungsdatum von 48 Monaten. Dem Besteller steht ein Rücktrittsrecht zu, wenn die Tafel mit dem Inserat nicht spätestens innerhalb von 2 Jahren erscheint. Dieser Auftrag gilt ausdrücklich nur für die bezeichnete Tafel, nicht für allfällige Folgeauflagen. Herzschlag Marketing GmbH ist berechtigt, das Inserat selbst zu gestalten (gegebenenfalls durch Heranziehung von Webauftritten o.ä. des Bestellers), sofern nicht seitens des Bestellers die Vorlage binnen 2 Wochen ab Auftragserteilung zur Verfügung gestellt wird. Geringfügige Farbabweichungen von der Vorlage oder zwischen Entwurf und Ausführung bleiben vorbehalten. Mängelrügen sind spätestens innerhalb von 1 Woche nach Zustellung des Korrekturabzuges schriftlich bei sonstiger Verfristung zu erheben. Der Besteller erklärt, Unternehmer im Sinne des UGB zu sein, und nimmt zur Kenntnis, dass im kein Rücktrittsrecht gemäß KSchG zusteht. Mündliche Nebenabreden (Platzierung von Konkurrenten etc.) sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Fälligkeit der Zahlung nach Erhalt der Lieferung ohne Abzug. Verzugszinsen 8 % p. a. . Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das sachlich für Wels zuständige Gericht vereinbart.
1. Zielsetzung:
Die Herzschlag Marketing GmbH verfügt über Know How beim Betrieb und Vertrieb von Defibrillatoren sowie im Bereich Marketing, und beabsichtigt, der oben genannten Institution (im Folgenden: Vertragspartner genannt) unentgeltlich einen Defibrillator für den nachstehend näher definierten Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Der Defibrillator verbleibt im Eigentum der Herzschlag Marketing GmbH. Der Vertragspartner stellt hierfür ebenso unentgeltlich einen Aufstell-Platz zur Verfügung, auf dem der Defibrillator auf einer Platte mit von der Herzschlag Marketing GmbH akquirierten Inseraten in einer Größe, wie aus Beilage./ 1 (ca. 85 × 85 cm) dieses Vertrages ersichtlich ist, aufgestellt wird.
2. Vertragslaufzeit
Die Aufstellung soll möglichst rasch innerhalb von ca. 6 Monaten (je nach Fortschritt beim Inseratenverkauf) erfolgen, längstens jedoch innerhalb von 24 Monaten durch die Herzschlag Marketing GmbH. Das Vertragsverhältnis beginnt mit beidseitiger Unterfertigung dieser Vereinbarung, und wird auf die Dauer von 10 Jahren ab Aufstellung des Defibrillators abgeschlossen. Es verlängert sich um weitere 5 Jahre, sofern das Vertragsverhältnis nicht von einer der Vertragsparteien schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten (einlangend beim anderen Vertragspartner) zum Ende des zehnjährigen Vertragszeitraums aufgekündigt wird.
Die Herzschlag Marketing GmbH ist berechtigt, die sofortige Auflösung zu erklären, falls
a) über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet, oder die Eröffnung eines solchen Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird;
b) der Vertragspartner gegen eine wesentliche Vertragsbestimmung verstößt und trotz schriftlicher Beanstandung und Setzung einer angemessenen Nachfrist den vertragswidrigen Zustand nicht beseitigen sollte;
c) sonstige wichtige und bedeutsame Umstände eintreten, wie etwa (geänderte) behördliche Auflagen oder geänderte gesetzliche Vorschriften, die eine weitere Aufstellung erschweren oder unmöglich machen.
3. Rechte und Pflichten
Die Herzschlag Marketing GmbH stellt dem Vertragspartner unentgeltlich einen Defibrillator zur Verfügung, und montiert diesen am gemeinsam definierten Aufstell-Platz gemäß Beilage./2 (Foto) dieses Vertrags. Der Defibrillator benötigt keinen E-Anschluss, sondern wird mittels Akku betrieben. Sie übernimmt während der Vertragslaufzeit die regelmäßige Wartung und Behebung allfälliger Schäden (bis hin zu einem allfälligen notwendigen Austausch) des Defibrillators. Eine Haftung für den Eintritt des gewünschten Erfolgs im Einsatzfall kann jedoch nicht übernommen werden. Die Auswahl der Inserenten obliegt ausschließlich der Herzschlag Marketing GmbH. Inserate von allfälligen Konkurrenten des Vertragspartners werden jedoch nicht aufgenommen.
Der Vertragspartner stellt den gemeinsam definierten Aufstell- Platz zur Verfügung, und stellt sicher, dass dieser jederzeit frei zugänglich und gut sichtbar ist. Er verpflichtet sich, die Herzschlag Marketing GmbH möglichst unverzüglich zu informieren:
• nach jedem Einsatz des Defibrillators
• bei Auftreten einer Warn-Anzeige wegen schwachen Akkus (rotes Blinken)
• wegen allfälliger Fehlfunktionen oder Schäden (auch an der Tafel mit den Inseraten)
Falls möglich, sind die Daten eines Schädigers bekanntzugeben. Während der Vertragslaufzeit darf ohne schriftliche Zustimmung der Herzschlag Marketing GmbH kein anderer Defibrillator mit Werbung aufgestellt werden.
4. Beendigung
Bei Beendigung des Vertrages wird der Defibrillator samt Platte von der Herzschlag Marketing GmbH kostenlos demontiert.
5. Sonstiges
Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie durch die Herzschlag Marketing GmbH schriftlich bestätigt werden.